Allgemeine Einkaufsbedingungen der LSS Industrievertretunge.K.

 

I.          Allgemeines – Geltungsbereich

1.          Unsere Einkaufsbedingungen gelten ausschließlich; Bedingungen des Lieferanten erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Einkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Einkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Lieferanten die Lieferung vorbehaltlos annehmen.

2.          Unsere Einkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern.

 

II.          Angebot

Der Lieferant soll nach Erhalt unserer Bestellung möglichst sofort mit uns Kontakt aufnehmen. Wird nichts anderes vereinbart, so kann er unsere Bestellung nur innerhalb einer Frist von 3 Werktagen ab Datum der Bestellung annehmen durch Übersendung einer Auftragsbestätigung unter Angabe von Bestellnummer, Kundenreferenzen und Lieferdatum.

 

III.         Preise –Zahlungsbedingungen

1.          Der in der Bestellung ausgewiesene Preis ist bindend. Mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung schließt der Preis Lieferung „frei Haus“ einschließlich Verpackung ein. Die Rückgabe der Verpackung bedarf besonderer Vereinbarung.

2.          Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist im Preis enthalten.

3.          Rechnungen können wir nur bearbeiten, wenn diese – entsprechend den Vorgaben in unserer Bestellung – die dort ausgewiesene Bestellnummer und Kundenreferenzen angeben; für alle wegen Nichteinhaltung dieser Verpflichtung entstehenden Folgen ist der Lieferant verantwortlich.

4.          Der Kaufpreis wird innerhalb von 60 Tagen ab Rechnungsdatum bezahlt, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart  ist.

5.          Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen uns in gesetzlichem Umfang zu.

 

IV.        Lieferzeit

1.          Die in der Bestellung angegebene Lieferzeit ist bindend.

2.          Der Lieferant ist verpflichtet, uns unverzüglich schriftlich oder durch E-Mail in Kenntnis zu setzen, wenn Umstände eintreten oder ihm erkennbar werden, aus denen sich ergibt, dass die vereinbarte Lieferzeit nicht eingehalten werden kann.

3.          Im Falle des Lieferverzuges stehen uns die gesetzlichen Ansprüche zu. Insbesondere sind wir berechtigt, nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen. Die Fristsetzung ist entbehrlich, wenn unter Abwägung der beiderseitigen Interessen der sofortige Rücktritt gerechtfertigt ist.

4.          Verlangen wir Schadensersatz, steht dem Lieferanten das Recht zu, uns nachzuweisen, dass er die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.

V.         Versand

             Der Versand ist uns spätestens bei Abgang der Ware unter Übermittlung der Versanddokumente anzuzeigen. In Versandanzeige, Frachtbriefen und Paketanschriften muss die Versandanschrift und die Bestellnummer des Bestellers angegeben werden. Für alle Schäden und Kosten, die durch mangelhaften Versand entstehen, ist der Lieferant haftbar, es sei denn, dass er beweist, dass ihn hieran kein Verschulden trifft.

 

VI.        Lieferung

1.          Die Lieferung hat, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, frei Haus zu erfolgen.

2.          Der Lieferant ist verpflichtet, auf allen Versandpapieren und Lieferscheinen exakt unsere Bestellnummer und Kundenreferenzen anzugeben; unterlässt er dies, so sind Verzögerungen in der Bearbeitung nicht von uns zu vertreten.

 

VII.       Mängelhaftung

Die gesetzlichen Mängelansprüche stehen uns ungekürzt zu; in jedem Fall sind wir berechtigt, vom Lieferanten Lieferung einer neuen Sache zu verlangen. Das Recht auf Schadensersatz, insbesondere das auf Schadensersatz statt der Leistung bleibt vorbehalten.

 

VIII.      Produkthaftung – Freistellung – Haftpflichtversicherung

1.          Der Lieferant ist verpflichtet, uns von Schadensersatzansprüchen Dritter auf erstes Anfordern freizustellen insoweit, als die Ursache in seinem Bereich gesetzt ist und er im Außenverhältnis selbsthaftet.

2.          Der Lieferant verpflichtet sich, eine Produkthaftpflicht-Versicherung mit einer Deckungssumme von € 5 Mio.zu unterhalten.

 

IX.        AnwendbaresRecht, Gerichtsstand

1.          Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Lieferer gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) wird ausgeschlossen.

2.          Gerichtsstand ist das für unseren Sitz zuständige Gericht. Wir sind jedoch berechtigt, am Hauptsitz des Lieferanten Klagezu erheben.

 

Pontwall 2

 

Tel:     +49 (0) 241 4003973

Fax:   +49 (0) 241 4003968

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